26.06.2021 17:29

Fix Max® im Vergleich zur „selbstbohrenden Befestigungsschraube“

Fix Max®- und Falz Max®-Befestigungssysteme: jetzt mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG) im Vergleich zur Befestigung mit selbstbohrenden Befestigungsschrauben

Für Befestigungen von absturzsichernden Bauprodukten an Rahmenprofile ist die Nachweiserbringung oft erschwert. Die Befestigung muss nicht nur Stoßlasten aus Personenanprall aufnehmen können, sondern auch horizontale und vertikale Nutzlasten, wie zum Beispiel Windlasten und Eigengewicht, zuverlässig abtragen. Hierfür ist eine lückenlose Nachweiskette vom absturzsichernden Bauprodukt bis in den Baukörper zu erbringen.

Nicht geregelte Befestigungsmittel oder solche die wesentlich von den Vorgaben bzw. Regelungen der jeweiligen abZ/aBG abweichen sind für die Befestigung von Umwehrungen, wie zum Beispiel Geländer oder französische Balkone, unzulässig.

Diverse Anbieter von absturzsichernden Bauprodukten empfehlen oftmals die Montage ihrer Produkte mit selbstbohrenden Befestigungsschrauben und nehmen hierbei Bezug auf eine dafür bestehende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Jedoch muss genau geprüft werden, ob diese Befestigungsmittel für diesen speziellen Anwendungsfall geeignet und baurechtlich verwendbar sind. Es ist darauf zu achten, ob die dafür bestehenden Zulassungen für diesen Verwendungsweck ausgestellt wurden und die geforderten Bestimmungen zur Ausführung eingehalten werden können.

Folgende Punkte sind hier im Speziellen anzumerken:

• Die Bauteilbefestigungen wurden nicht für die Stahlsorten DX51D+Z gemäß DIN EN 10346 (wird üblicherweise für die Stahlarmierungen von Kunststofffenstern eingesetzt) zugelassen.

• Folgende Ausführungsvorgabe ist fast immer wortgetreu zu finden:

„Bauteil I und Bauteil II müssen in direktem Kontakt zueinander liegen. Die Verwendung von druckfesten Wärmedämmstreifen bis zu 3 mm ist zulässig“.

Ein Kunststoff-Fensterrahmen mit einer innenliegenden Stahlarmierung erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht.

Bei einem Aluminium-Fensterrahmen müsste bis in die 1. Kammer der inneren Profilschale eingeschraubt werden, um die nicht geregelte thermische Trennung zu überwinden. Hier kann der Abstand von 3 mm zwischen den Bauteilen nicht eingehalten werden.

Das jeweilige Anbauteil kann zwar mit der äußeren Aluminium-Deckschale direkt verbunden werden, jedoch lässt die thermische Trennung dann keine lückenlose lastableitende Nachweisführung zu.

• Für den Außeneinsatz dürfen keine verzinkten Schrauben eingesetzt werden. In den Zulassungstexten ist meistens der Hinweis zu finden, dass bei einer Korrosivitätskategorie >=C2 nicht rostende Verbindungsmittel zu verwenden sind. Somit dürfen verzinkte Schrauben nur in Innenräumen eingesetzt werden. Trotzdem werden diese von diversen Anbietern immer wieder unzulässigerweise zur Befestigung an außenliegende Fensterprofile verwendet. Eine Kontaktkorrosion ist hier nicht auszuschließen.

• Bei Verwendung von Holzschrauben muss unbedingt überprüft werden, ob alle normativ vorgegebenen Randabstände eingehalten werden können. Dies ist bei Holz-Fensterrahmen nicht immer möglich. Der Verwendungszweck für die Befestigung an Fenster-Rahmenprofilen wird in den bekannten Zulassungen für Holzschrauben ebenfalls nicht erwähnt.

Von vielen Fachleuten, u.a. von der Statik, dem Ingenieurwesen und dem DIBt wurde uns bestätigt, dass es sich um wesentliche Abweichungen zum Zulassungstext handelt.

Wir und unsere Vertriebspartner empfehlen dem Anwender bzw. dem bauausführenden Fachunternehmen daher die Verwendungsmöglichkeit dieser Schrauben für diesen speziellen Anwendungsfall vom Inhaber der jeweiligen allgemein bauaufsichtlichen Zulassung oder vom Inverkehrbringer der absturzsichernden Konstruktion in Verbindung mit diesen Befestigungsmitteln bestätigen zu lassen.

Denn letztlich haftet das bauausführende Fachunternehmen für eine regelkonforme Ausführung seiner erbrachten Bauleistung unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben.

Die Anwendung von selbstbohrenden Befestigungsschrauben zur Anbringung von absturzsichernden Elementen sehen wir aus weiteren Gründen für bedenklich an: Wenn eine selbstbohrende Schraube direkt in ein Kunststoff-Profil mit innenliegender Stahlarmierung eingedreht wird, erfolgt zwischen Vorderkante Profil und der Stahlarmierung keine ausreichend druckfeste Verbindung, da der Kunststoff-Anteil des Profils zu nachgiebig ist. Vor allem bei Temperaturschwankungen beginnt die Schraubverbindung zu „pumpen“, wechselt also zwischen Ausdehnung und Kontraktion. So kann keine dauerhaft kraftschlüssige Verbindung zur Stahlarmierung entstehen, wodurch eine längerfristige Stoßsicherheit und Tragfähigkeit in Frage gestellt wird. Da die Schraube immer auf Spannung ist, muss durch die unterschiedlichen Materialausdehnungen von Kunststoff und Stahl mit einem schnelleren Verschleiß der Schraube gerechnet werden. Außerdem kann man diese Schrauben bei der Montage sehr leicht überdrehen, wodurch sie ebenfalls an Kraftschlüssigkeit verlieren. Will man die so angebrachten Geländer irgendwann revidieren, wird sowohl die Schraube als auch das Profil beschädigt. Bei Kunststofffenster-Rahmen ist außerdem nicht sichergestellt, dass durch das Einwirken von Querkräften, wie zum Beispiel dem Eigengewicht der Umwehrung bzw. des Geländers und der Auflehnlast, ein Absenken der Anbauelemente ausgeschlossen wird.

Was machen wir besser?

Bei der Entwicklung der nun zugelassenen Fix Max® und Falz Max® Befestigungssysteme wurde immer darauf geachtet, genau diese Nachteile der selbstbohrenden Befestigungsschraube für dieses Anwendungsfall zu vermeiden. Daher wurden die Befestigungssysteme so konstruiert, dass alle einwirkenden Nutzlasten vom Anbauelement in die tragenden Bestandteile des Fenster-Rahmenprofils ausreichend abgeleitet werden.

Mit der abZ/aBG Nr. Z-14.4-884 weisen wir demnach einen wichtigen Bestandteil der Nachweiskette nach und schließen so eine wichtige Regelungslücke am Markt. Wir sind hier Vorreiter am Markt und erster Anbieter mit einer abZ/aBG, welche genau diesen Verwendungszweck abdeckt. Die von uns angebotenen zugelassenen Befestigungssysteme bieten nun für Planer und Anwender die nötige Handlungssicherheit und erfüllen die baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen.

Die Febatec hat Komplettsysteme von absturzsichernden Bauprodukten, u.a. Brüstungsgeländer aus Aluminium und Glas, sowie Absturzstangen inklusive der zugelassenen Befestigung am Fenster-Rahmenprofil im Programm.

26.06.2021/kb


Diese baurechtlichen Informationen haben wir aufgrund von öffentlich zugänglichen Unterlagen bzw. Berichten und Artikeln, sowie aufgrund von Gesprächen und Schriftverkehr mit Fachleuten aus dem Gebiet der Bautechnik zusammengetragen.

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