15.03.2022 17:29

WARUM sind diese Produkte nicht mehr der Bauproduktenverordnung zuzuorden und werden somit nicht mehr mit CE-Kennzeichen in den Verkehr gebracht?


Kundeninformation zur Bauproduktenverordnung und DIN EN 1090

 

Unser Partner und Hersteller für alle Produkte aus unserem Sortiment ist ausschließlich die FeBaTec Fenster- und Bauelementetechnik GmbH. 

Die werkseigene Produktionskontrolle der FeBaTec ist nach DIN EN 1090-1 fremdüberwacht und zertifiziert. Das Unternehmen verfügt außerdem über ein gültiges Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2 bis ECX2.

Die FeBaTec erstellt für unsere absturzsichernden Produkte eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers aus. Diese Produkte werden somit mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet in den Verkehr gebracht.

WARUM sind diese Produkte nicht mehr der Bauproduktenverordnung zuzuorden und werden somit nicht mehr mit CE-Kennzeichen in den Verkehr gebracht?

Die Normenreihe DIN EN 1090 ist eine harmonisierte Normenreihe für Tragwerke aus Stahl und Aluminium. Ursprünglich waren Geländer und Treppen bzw. Teile davon  auch dieser Norm zugeordnet und daher galt für diese Bauteile, dass sie gemäß der Bauproduktenverordnung nur CE-gekennzeichnet in den Verkehr gebracht werden durften. Laut Meinung der europäischen Kommission sind Geländer und Treppen, die nicht zur tragenden Funktion des Gebäudes beitragen, seit ca. 2016 nicht mehr den Tragwerken und der EN 1090-1 zuzuordnen. Somit dürfen diese Produkte nicht mehr anhand einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Die Herstellung nach DIN EN 1090-2 bzw. -3 ist jedoch auch für diese Bauteile Grundlage geblieben und muss durch eine qualifizierte werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt werden. Nach Überarbeitung der MVV TB (Abschnitt C.2.4.7.1 und C.2.4.7.2, sowie Anlagen C 2.4.14 und 2.4.15) werden sie nun als vorgefertigte lastabtragende Bauteile aus Stahl und/oder Aluminium, die nicht von DIN EN 1090-1 erfasst sind, bezeichnet und benötigen eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Ü-Zeichen). Betriebe, die diese Art von Bauteilen schweißen, benötigen außerdem einen geeigneten Eignungsnachweis, in der Regel ist das ein Schweißzertifikat in Verbindung mit einer zertifizierten und fremdüberwachten WPK. Für andere Herstellungsverfahren ist eine Fremdüberwachung nicht unbedingt nötig, laut den Fachleuten aber sehr empfehlenswert. Daher wird den ausschreibenden Stellen empfohlen, diese Forderung in Ausschreibungstexten einzubinden.

Übrigens betrifft dies auch die Haltekonstruktionen von absturzsichernden Glasgeländern. Der Anwender eines allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses muss dokumentieren, dass die Haltekonstruktion nach diesen Vorgaben hergestellt ist und das Ü-Zeichen besitzt.


Diese baurechtlichen Informationen haben wir aufgrund von öffentlich zugänglichen Unterlagen bzw. Berichten und Artikeln, sowie aufgrund von Gesprächen und Schriftverkehr mit Fachleuten aus dem Gebiet der Bautechnik zusammengetragen.

Wer übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegenüber uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern durch uns kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. 

Ihr Inntaler Metallbau Vertriebs TEAM


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